News
Kategorien
Kontakt
12. April 2024
Lesedauer: 1
Min.
news
Mindestlohn 2023
Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass ein neuer Betrag des Mindestlohns veröffentlicht wurde.
Amtsblatt der Republik Slowenien Nr. 4/2023 vom 13. Januar 2023. Der Mindestlohn für Vollzeitarbeit für ab dem 1. Januar 2023 geleistete Arbeit beträgt 1.203,36 EUR brutto.
part of the minimum wage: ChatGPT Ab dem 1. Januar 2020 dürfen die folgenden Zulagen nicht Teil des Mindestlohns sein:
- Zulagen, die durch Gesetze und andere Vorschriften sowie durch Kollektivverträge festgelegt sind, wie zum Beispiel:
- Zulage für Dienstjahre;
- Zulagen aus der Arbeitszuweisung (für Schichtarbeit, Nachmittagsarbeit, Nachtarbeit, Überstunden, Arbeit an Sonntagen, Arbeit an Feiertagen…);
- Zulagen aufgrund besonderer Arbeitsbelastungen, nachteiliger Umwelteinflüsse und Berufsgefahren.
Teil des Gehalts für die Arbeitsleistung:
Der Zweck der Vergütung eines Arbeitnehmers für seine Arbeitsleistung besteht darin, die Qualität der Arbeit, den Arbeitsumfang und die Wirtschaftlichkeit durch den Einsatz von Arbeitsmitteln, Materialien und Energieträgern zu steigern.
Ein Teil des Gehalts für die Unternehmenswirksamkeit, der im Kollektivvertrag oder im Arbeitsvertrag vereinbart wurde:
Die Unternehmenswirksamkeit hängt von den Geschäftsergebnissen des Unternehmens ab. In der Regel wird bei der Bewertung die Erreichung der im Unternehmensplan festgelegten Ziele berücksichtigt (erzielter Gewinn, erzielter geplanter Umsatz, gesteigerter Export usw.).