Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen

Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen

Das Gesetz über die Einführung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen (ZUNPEOVE) verpflichtet in der Republik Slowenien zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Neubauten und neuen Parkplätzen mit einer Fläche von 1.000 m² oder mehr. Eine Ausnahme von der Installationspflicht ist nur auf der Grundlage einer verweigerten Genehmigung oder einer Machbarkeitsstudie möglich.

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Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen

 Das Gesetz über die Einführung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen (ZUNPEOVE) verpflichtet in der Republik Slowenien zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Neubauten und neuen Parkplätzen mit einer Fläche von 1.000 m² oder mehr. Eine Ausnahme von der Installationspflicht ist nur auf der Grundlage einer verweigerten Genehmigung oder einer Machbarkeitsstudie möglich.

Das Gesetz sieht auch die obligatorische Installation von Photovoltaikanlagen auf bestehenden Objekten mit einer Fläche von 1.700 m² oder mehr innerhalb der nächsten 2-10 Jahre vor. Die Frist wurde noch nicht festgelegt.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darauf hinweisen, dass ein Erzeuger, der Strom aus Photovoltaikanlagen für den Eigenbedarf erzeugt oder an eine andere Person für deren Endverbrauch liefert, der Definition eines Stromverbrauchsteuerpflichtigen entsprechen kann. Nach den Bestimmungen des Verbrauchssteuergesetzes (ZTro-1) muss er sich entsprechend registrieren, Erklärungen abgeben und die Verbrauchssteuer auf Strom entrichten.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Überprüfung Ihrer diesbezüglichen steuerlichen Pflichten, dem Verbrauchssteuerverfahren und bei allen weiteren Fragen.

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